Betreuung oder Pflegschaft

Was passiert mit der Immobilie?

Sollte der Fall einer Pflegschaft oder Betreuung eintreten, so ist hier ein sehr verantwortungsvolles sowie sorgfältiges Vorgehen z.B. bei Immobilienverkäufen gefragt.

Bei Betreuung oder Pflegschaft ist ein Immobilienexperte unverzichtbar

In vielen dieser Fälle ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Da Sie für die zu betreuende Person weitreichende und enorme finanzielle Entscheidungen treffen, die Sie später eventuell gegenüber Verwandten oder dem Vormundschaftsgericht darlegen müssen, empfiehlt sich hier in jedem Fall die Beauftragung eines Sachverständigen.

Mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens schließen Sie die Gefahr der Fehleinschätzung, und somit gegebenenfalls finanzielle Rückforderungen gegen Sie aus.