Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§194 BauGB).

Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie? Alexander Kautschor ist für Sie da.

In der Regel werden Verkehrswertgutachten immer dann in Auftrag gegeben, wenn Finanzinstitutionen, Versicherungen, Immobilienkäufer bzw. Verkäufer, Erben oder andere Marktteilnehmer eine fundierte, unabhängige sowie eine gerichtsverwertbare Aussage über den aktuellen Verkehrswert benötigen.

Die hierzu erforderlichen Unterlagen gliedern sich wie folgt:
• Grundbuchauszug
• Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
• Lageplan
• Wohn-/Nutzflächenberechnung
• Kubaturberechnung
• Teilungserklärung inkl. sämtlicher Anlagen (z.B. Aufteilungsplan)
• Grundrisse oder Pläne
• Bebauungsplan
• Bauakte
• Energieausweis (kann über uns in Auftrag gegeben werden)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung nicht vorhandener Unterlagen.